Das Bezirksamt wird ersucht, im Waidmannsluster Damm vor dem Grundstück östlich der Hausnummer 152 das neue Halteverbot durch entsprechende Beschilderung eindeutig kenntlich zu machen.
Begründung: In Umsetzung des Antrages 1907/XX wurde das Gehwegparken durch Beschilderung eingeschränkt sowie vor der Einmündung Nach der Höhe ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet. Die gelegentlichen Kontrollen des Ordnungsamtes scheinen nicht zu wirken, denn leider wird aufgrund der unveränderten Gestaltung des Straßenraumes weiterhin dort geparkt und damit der Raum für Zufußgehende erheblich eingeschränkt.