Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, eine rechtsverbindliche Regelung zu schaffen, die es ausschließt, dass Elternvertreterinnen und Elternvertretern in den Berliner Kindertagesstätten aus Gründen, die innerhalb der pflichtgemäßen Ausübung der ihnen übertragenden Tätigkeit liegen, der Betreuungsvertrag gekündigt werden kann.
Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass bei einem begründeten Verdachtsfall auf eine solche unrechtmäßige Kündigung eine unabhängige Instanz diese prüft.
Gilbert Collé, Alexander Ewers, Aleksander Dzembritzki
sowie die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion