Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, für die Verwendung der Mittel im Bereich Straßenbauunterhaltung eine Planung vorzulegen, welche Maßnahmen prioritär verwirklicht werden sollen, sofern Mittel nach der Erfüllung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht noch zur Verfügung stehen sollten.