Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Welche Maßnahmen hat das Ordnungsamt seit März 2020 ergriffen, um die Einhaltung der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Reinickendorf durchzusetzen?
2. Wie viele Personen mussten auf Einhaltung der Vorschriften hingewiesen werden?
3. Gab es Ordnungswidrigkeiten, die geahndet werden mussten?
4. Wie viele Gaststätten wurden auf die Einhaltung der Auflagen überprüft, und wie wurde die Anwesenheitsdokumentation geprüft?
5. Gab es bei Gaststätten Verstöße, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden mussten?
6. Wie wurden die Aktionen 2-5 dokumentiert?
7. Wie viele Verkaufsstellen im Handel wurden auf die Einhaltung der Auflagen überprüft?
8. Wie viele Prostitutionsstätten wurden wie oft auf die Einhaltung der Auflagen überprüft und wie gewährleistet das Ordnungsamt dauerhaft die Richtigkeit der Anwesenheitsdokumentation?
9. Welche behördeninterne Prioritätensetzung hat der zuständige Bezirksstadtrat Maack für die Einsätze des Ordnungsamtes bei den Kontrollen im Bezirk Reinickendorf seit März 2020 vorgenommen?
10. Wie bereitet sich das Bezirksamt bei der Überprüfung der Schutzmaßnahmen auf die Wintersaison vor?
11. Welchen Anteil haben die drei wichtigsten Kontrollschwerpunkte am Gesamtkontrollvolumen des Ordnungsamts Reinickendorf?