Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, mindestens jährlich anhand von geeigneten Indikatoren die Reinickendorfer Planungsräume zu beobachten, um rechtzeitig Verdrängungsprozesse zu erkennen und auf dieser Grundlage vertiefende Untersuchungen zur Festsetzung weiterer sozialer Erhaltungsgebiete zu veranlassen. Hierbei ist in erster Linie auf Indikatoren zurückzugreifen, die ohnehin seitens der Verwaltung (BA oder SenSW) erhoben oder vom AfS bereitgestellt werden (z.B. Zahl der Umwandlungen, auslaufende Sozial- und Mietpreisbindungen, Anteil der Transferleistungsempfänger u.Ä.). Der BVV ist einmal jährlich nach Vorliegen der einschlägigen Daten (voraussichtlich am Ende des 2. Quartals) zu berichten.
Begründung:
Seit der Erstellung des Grobscreenings gehen die bauliche Aufwertung und damit möglicherweise auch die Verdrängung einkommensschwacher Haushalte weiter. Die kontinuierliche Beobachtung der bereits festgestellten Verdachtsgebiete (Reinickendorf-Ost und –West) als auch von bisher „unverdächtigen“ Planungsräumen ist notwendig, um frühzeitig im Sinne des sozialen Erhaltungsrechts reagieren zu können.
Käber, Budweg und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD