Das Bezirksamt wird ersucht, bei baulichen Maßnahmen privater Hauseigentümer – insbesondere im förmlich festgelegten Erhaltungsgebiet „Letteplatz“ – aktiv, z. B. im Rahmen der Bauberatung und auf der Homepage des Bezirkes, auf die aktuellen „Wohnungsmodernisierungsbestimmungen 2018“ hinzuweisen und für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zu werben.