Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, mit welchen baulichen oder ordnungspolitischen Maßnahmen (z.B. Neuordnung des ruhenden Verkehrs, Änderung der Aufteilung der Straßenverkehrsfläche, Tempo 30) im Waidmannsluster Damm zwischen Dianaplatz und S-Bahnhof Waidmannslust die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöht sowie die Umweltbelastungen (Lärm und Schadstoffe) verringert werden können. Die unterschiedlichen Maßnahmen sollen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der BVV diskutiert werden.