Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie ein Verfahren zur Wahl von allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern – soweit ihre Wahl den Bezirken zusteht und Rechtsvorschriften nichts Abweichendes bestimmen – gemäß §16 I Bezirksverwaltungsgesetz geregelt werden kann, das der Bezirksverordnetenversammlung eine angemessene zeitliche Prüfung und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht.
Käber, Koch und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion