Ersuchen per Dringlichkeit: Transparente und verantwortliche Wahlverfahren für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger

21. März 2018

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie ein Verfahren zur Wahl von allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern – soweit ihre Wahl den Bezirken zusteht und Rechtsvorschriften nichts Abweichendes bestimmen – gemäß §16 I Bezirksverwaltungsgesetz geregelt werden kann, das der Bezirksverordnetenversammlung eine angemessene zeitliche Prüfung und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber ermöglicht.
Käber, Koch und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion