Ersuchen per Dringlichkeit: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Heinsestraße

13. August 2020

Das Bezirksamt wird ersucht, die Heinsestraße gemäß § 45 (1) StVO als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen und durch entsprechende Beschilderung (VZ 274.1 und 274.2) die Geschwindigkeit auf Tempo 20 zu reduzieren. Gleichzeitig ist die Oberflächengestaltung der Heinsestraße so zu verbessern, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt werden kann. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Heinsestraße sind mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Geschäftsleuten und der Feuerwehr gemeinsam zu entwickeln.

Begründung: Entsprechend dem Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für Reinickendorf ist die Heinsestraße traditioneller Einzelhandelsschwerpunkt und Identifikationsort und zentrenhierarchisch als Ortsteilzentrum eingestuft. Sie dient hauptsächlich der Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete und hat damit ein hohes Fußgängeraufkommen. Gleichzeitig wird sie mit gebietsfremdem Durchgangsverkehr belastet. Das Zufußgehen und das Radfahren finden in erster Linie auf den vorhandenen Gehwegen statt, was zu einer Vielzahl von Konflikten führt. Diese Situation wird noch verschärft durch den enormen Parkdruck in den Hauptverkehrszeiten und die Verknüpfung mit der S-Bahn.

In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen gemäß § 45 Abs. 1d StVO ist geregelt, dass in „städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ Zonen-Geschwindigkeitsregelung von weniger als 30 km/h angeordnet werden können.

Mit der vorgeschlagenen Zonengeschwindigkeit von Tempo 20 km/h bei einer gleichzeitigen Erneuerung des Fahrbahnbelags wird die gemeinsame Nutzung von Rad und PKW auf der Fahrbahn ermöglicht, die Aufenthalts- und Einkaufsfunktion verbessert sowie die Erreichbarkeit von Geschäften und Restaurants mit dem Kfz weiter ermöglicht.

Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche stellen ein geeignetes Mittel zur kurzfristigen Verbesserung der Verkehrssituation und –beruhigung in sensiblen Straßenabschnitten ohne kostenintensive Umbaumaßnahmen dar.

Durch weitere Maßnahmen, wie z.B. Aufpflasterungen, Möblierung und Beleuchtung sowie Neuordnung des ruhenden Verkehrs können die Sicherheit und Attraktivität zusätzlich gesteigert werden.