Große Anfrage: Schulreinigung in Reinickendorf

2. November 2020

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

1)     Welche Leistungsmindestanforderungen für die Schulreinigung hält das Bezirksamt für Reinickendorfer für sinnvoll?

 

2)     Wie kontrolliert das Bezirksamt die Einhaltung der vertraglichen Bedingungen bei den Reinigungsfirmen? Darunter zählt z. B. die Einhaltung des Mindestlohnes, Reinigungsleistungen vor Ort, Einhaltung der Grundsätze „Gute Arbeit“ und Ähnliches.

 

3)     Wie beurteilt das Bezirksamt die Arbeitssituation der Reinigungskräfte, die bei den beauftragten Firmen angestellt sind? Sieht das Bezirksamt Verbesserungspotential, und wenn ja, wie kann das Bezirksamt die Verbesserung unterstützen?

 

4)     Wird die DIN 77400 als Grundlage für die Ausschreibungen genommen? Wenn nein, welche speziellen Grundlagen wurden nicht übernommen und warum?

 

5)     Wird an jeder Reinickendorfer Schule eine Tagesreinigung durchgeführt? Wenn nicht, wie stellt das Bezirksamt die Maßnahmen im Rahmen des Musterhygieneplanes Corona für die Berliner Schulen sicher?