Die Nicht-vor-unserer-Haustür-Mentalität der CDU
Eine in der Seidelstraße geplante Einrichtung des offenen Vollzuges für Sicherheitsverwahrte war erneut Thema in der Reinickendorfer Kommunalpolitik.
Auf Antrag der CDU und mit Unterstützung der Stimmen der AfD hatte die BVV Reinickendorf in ihrer letzten Sitzung am 09. Dezember beschlossen, dass dem Bezirksamt empfohlen werden soll, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vom Senat geplante Einrichtung für den offenen Vollzug von sicherheitsverwahrten Personen nicht am Standort der JVA Tegel angesiedelt werden soll.
Die CDU argumentierte, dass in Reinickendorf kein Platz mehr für ein solches Angebot sei. Dabei geht die Einrichtung eines offenen Vollzugs für Sicherheitsverwahrte, der separat vom offenen Vollzug für Gefangene eingerichtet werden muss, auf ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 2011 zurück.
Sicherheitsverwahrte Personen sind Straftäter, die ihre eigentliche Gefängnisstrafe, zu der sie verurteilt worden waren, schon vollständig abgesessen haben. Zum Schutz der Gesellschaft werden sie aber nach Ende der eigentlich verhängten Haftzeit weiterhin in Verwahrung genommen.
Im Ergebnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hatte das Berliner Abgeordnetenhaus schon im Juni 2013 ein neues Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz beschlossen, welches, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, auch einen offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte vorsieht. Den Gefangenen muss nämlich, so hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, langfristig eine Freiheitsperspektive eröffnet werden, sonst würde eine so lange Haft der Menschenwürde widersprechen. Allerdings findet ein solcher offener Vollzug bisher nicht statt, weil es in Berlin und anderswo an Einrichtungen dafür fehlt.
Die CDU nimmt mit ihrem Antrag, in Tegel keinen offenen Vollzug einzurichten, in Kauf, dass das bestehende Gesetz und damit auch die Rechtsprechung aus Karlsruhe noch länger missachtet werden. Die CDU lehnt den geplanten Standort außerhalb der JVA Tegel in der Seidelstr 34 ab, macht aber keinerlei Vorschläge zu alternativen Standorten – frei nach dem Motto „Hauptsache nicht bei uns“.
Dabei gibt es auch Argumente der Senatsjustizverwaltung, die für eine Ansiedlung vor den Toren der JVA Tegel sprechen. Denn dort ist auch der geschlossene Vollzug der Sicherungsverwahrung untergebracht. Man muss bedenken, die sicherungsverwahrten Personen haben oft deutlich länger als übrige Gefangene von der Außenwelt abgeschnitten hinter Gefängnismauern gelebt. Sie verfügen nur über wenige soziale Kontakte außerhalb, so dass die Mitarbeiter der JVA teilweise ihre wesentlichen sozialen Ansprechpartner sind. Diese sogenannte Betreuungskontinuität kann maßgeblich zu einem erfolgreichen Übergang zu einem selbstständigen Leben beitragen, woran uns allen ja gelegen sein muss. Solche Einrichtungen sind im Grunde auch alternativlos, denn laut Bundesverfassungsgericht verdient jeder Mensch die Aussicht, eines Tages wieder auf freiem Fuß leben zu können. Diese Rechtsprechung darf die Politik nicht einfach missachten. Auf diesem Weg ist der offene Vollzug oft ein erster Schritt.
Zu bedenken ist weiterhin: Die geplante Einrichtung in Tegel verfügt nur über 10 Wohnplätze. Um hier betreut zu werden, werden die einzelnen Insassen genau geprüft und von Gutachtern daraufhin untersucht, ob sie noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Es gibt also sehr strenge Anforderungen, und es darf insbesondere nicht zu befürchten sein, dass sich der Untergebrachte dem Vollzug entzieht oder weitere Straftaten begeht. Die Sicherheit der Bevölkerung wird also jederzeit beachtet.
Derzeit erfüllen nur drei Männer die hohen Anforderungen, die das Gesetz an den offenen Vollzug zur Entlassungsvorbereitung von offenen Sicherheitsverwahrten stellt. Alle sind schon über 60 Jahre alt, und die vielen fachkundigen Mitarbeiter vor Ort können gewährleisten, dass sobald jemand die Anforderungen nicht mehr erfüllt, die Person wieder in den geschlossenen Vollzug zurückkehren muss.
Der SPD ist völlig klar: Standortentscheidungen der Justiz sind immer unbeliebt, doch der Staat muss sich seiner gesetzlichen Verantwortung stellen. Und da darf sich Reinickendorf nicht wohlfeil raushalten. Es gibt nämlich sachliche Gründe für den gewählten Standort in Tegel.
Man muss kein Hellseher sein, an allen anderen Standorten in Berlin würde eine solche Einrichtung natürlich auch nicht beliebt sein und die örtlichen Mandatsträger von CDU und AfD würden wohl auch dort in die Versuchung geraten, eine Ansiedlung mit Rücksicht auf Proteste vor Ort abzulehnen. So kommt ein Bundesland aber nicht weiter, wenn es am Ende Gesetze befolgen muss.
Reinickendorf, 10.12.2020