- Welche Rechtsquellen liegen den in der Vorlage zur Kenntnisnahme 0793/XIX geäußerten Annahmen zugrunde, dass
- das Gebiet der Siedlung am Steinberg für eine Umstrukturierungsverordnung zu klein sei, und
- die Anforderungen an eine städtebauliche Umstrukturierung nicht erfüllt seien,
die zu der Feststellung führten, dass der Erlass einer Umstrukturierungsverordnung für die Siedlung am Steinberg unzulässig sei?
- Auf wessen Expertise wurde bei der Prüfung der Machbarkeit einer Umstrukturierungsverordnung für die Siedlung zurückgegriffen? Wurden Fachleute aus anderen Bezirken oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hinzugezogen, die bereits Erfahrungen mit Umstrukturierungsverordnungen haben und falls ja, in welcher Form?
- Wann legt das Bezirksamt wie in der – von der BVV einstimmig beschlossenen – Drucksache 0793/XIX gefordert, alternative Handlungsoptionen zum Schutz der Mieter in der Siedlung am Steinberg dar?
- Wie schätzt das Bezirksamt die Erfolgsaussichten der unabhängigen Mieterberatung in der Siedlung am Steinberg für eine einvernehmliche Einigung zwischen Investor und Mietern vor dem Hintergrund der Ablehnung einer Umstrukturierungsverordnung ein?
Gilbert Collé, Ulf Wilhelm
sowie die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion