Empfehlung: Freistellung für Ehrenamtler in der Jugendarbeit

23. April 2018

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass

eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach §11 KJHG gesetzlich festgeschrieben wird. Hierzu ist eine Änderung des §10 AGKJHG notwendig.

Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer bei unbezahlter Freistellung einen Verdienstausfall aus Landesmitteln erstattet.

Käber, Ewers und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion