Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass die nach Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage Mäckeritzgraben anfallenden jährlichen Unterhaltungs- und Wartungskosten seitens der Landesebene in der Bemessung für den Bezirkshaushalt berücksichtigt werden.
Begründung: Die Entscheidung den Mäckeritzgraben als Fließgewässer zweiter Ordnung aufzugeben, hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Starkregenereignisse als nicht optimal erwiesen. Insofern sollte die Landesebene den Bezirk beim dauerhaften Betreiben der Hochwasserschutzanlage unterstützen.