Empfehlung: Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher detaillierter regeln

16. Dezember 2014

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

dass die Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher nach dem Landeskrankenhausgesetz klarer geregelt werden. Dabei sollten Mindesterwartungen festgeschrieben werden, die sich an den Kriterien der Ausschreibung orientieren, die vor Besetzung der Ämter zu Beginn der Legislaturperiode veröffentlicht wurden.

Insbesondere sollte einheitlich bestimmt werden,

–        in welchem Umfang die Patientenfürsprecher, die ja auch eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, im Regelfall im Krankenhaus zur Verfügung stehen sollen,

–        wie oft eine Berichterstattung gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung, die sie gewählt hat, erfolgen soll,

–        in welchem Umfang die Patientenfürsprecher zur Diskussion dieser Berichte auch persönlich der Bezirksverordnetenversammlung oder einem von ihr beauftragten Ausschuss zur Verfügung stehen sollen,

–        welche Voraussetzungen das Krankenhaus für eine erfolgreiche Arbeit der Patientenfürsprecher schaffen soll.

 

Gilbert Collé, Marco Käber
sowie die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion