Das Bezirksamt wird ersucht, Bauherren im Rahmen von Baumaßnahmen zur niveaugleichen Herstellung der ggf. notwendigen provisorischen Gehwegüberfahrten zu verpflichten, damit mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger während der Bauphase nicht unnötig behindert werden.
Begründung:
Temporäre Gehwegüberfahrten werden in der Regel hergestellt, indem z.B. Bitumen auf den Gehweg aufgetragen wird. Dabei entstehen für Rollstuhlfahrer und andere mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger unnötige Hindernisse oder Stolperfallen. Die niveaugleiche Herstellung sichert die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Gehweges auch während der Bauphase.
Käber, Budweg und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion