Das Bezirksamt wird ersucht, eingehende Meldungen über das Portal „Ordnungsamt-Online“ so zu beantworten, dass die Einbringer von Meldungen ihr Anliegen zeitnah und fehlerfrei behandelt sehen. Meldungen mit der Information „erledigt“ sollten erst dann versendet werden, wenn diese Erledigung in der realen Welt wirklich erfolgt ist.