Das Bezirksamt wird ersucht, durch eine Fahrbahnmarkierung oder Ähnliches den Fußgängerüberweg in der Glienicker Straße (abgesenkter Bordstein) in Höhe Hausnummer 4 bzw. 5 freizuhalten, damit mobilitätseingeschränkte Personen den Überweg zum Ärztezentrum sicher nutzen können. Zudem wird ersucht, auf dem neu angelegten Parkstreifen vor dem Ärztehaus für eine eindeutige Parkregelung zu sorgen und das Zeichen 315 auszutauschen.
Begründung: Der Zustand der Straßenbeläge in Hermsdorf ist mangelhaft. In der Glienicker Straße befindet sich ein abgesenkter, gepflasterter Überweg, der jedoch permanent zugeparkt ist und so das Queren von mobilitätseingeschränkten Personen verhindert. Durch geeignete Maßnahmen ist die Querungsmöglichkeit sicherzustellen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich eine Zufahrt und anschließend der neuangelegte Parkstreifen. Durch das Verkehrszeichen 315 ist jedoch das Parken mit zwei Rädern erlaubt, allerdings in beide Richtungen, also auch auf der Zufahrt, womit wiederum die querenden Fußgänger behindert werden.