Das Bezirksamt wird ersucht, darüber zu berichten, ob auch in Reinickendorfer Wohnungen (wie zum Beispiel bei der GEWOBAG in anderen Bezirken festgestellt) Vinyl-Asbest-Platten, auch Floor-Flex-Platten genannt, eingebaut wurden, und wann diese im Rahmen einer Sanierung ausgebaut werden.
Gilbert Collé, Marco Käber, Ulf Wilhelm sowie die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion
Begründung:
In 53.000 Wohnungen der GEWOBAG sind in den fünfziger bis siebziger Jahren asbesthaltige Bodenfliesen als Bodenbelag eingebaut worden. In zweiter Instanz hat das Landgericht Berlin im Berufungsverfahren jetzt klagenden Mietern Recht gegeben. Im Rahmen einer Feststellungsklage, bei der noch keine Schadenshöhe festgelegt wurde, erfolgte die Feststellung, dass der Vermieter, in diesem Fall die Gewobag, dafür haftet, wenn er gesundheitsgefährdende Materialien verwendet.
Sobald die Vinyl-Asbestplatten durch Bewegung des Gebäudes/ Durchbiegung der Decken zerbrechen, erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit, an frei gesetzten Asbestfasern zu erkranken. Das bei Gericht vorgelegte Gutachten hat eine Gefährdung durch gebrochene und zum Teil weiter vorhandenen Asbestplatten bejaht.