SPD-Fraktion fühlt sich bestätigt – Grobscreening-Gutachten empfiehlt Reinickendorf-West und -Ost für vertiefte Betrachtung als Milieuschutzgebiete
Die SPD-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Reinickendorf hatte 2015 durchgesetzt, dass die BVV das Bezirksamt zur Beauftragung eines Grobscreenings für potentielle Milieuschutzgebiete aufforderte. Nun liegt das Ergebnis der Beauftragung vor.
Die Ergebnisse im Detail
Prioritär ist ein Teil von Reinickendorf-Ost vertieft zu untersuchen. Im Wesentlichen wird hierfür der Bereich westlich und südlich des Europäischen Gymnasiums Bertha von Suttner empfohlen. Nur das Wohngebiet nördlich an der Klemkestraße sollte ausgenommen werden. Eine weitere vertiefende Untersuchung für Reinickendorf-West im Gebiet der U6 bis zur Auguste-Viktoria-Allee, bzw. teilweise bis zur Kienhorststraße, sollte nach Feststehen des Schließungstermins für den Flughafen Tegel untersucht werden.
„Das Gutachten hat die Meinung der SPD-Fraktion bestätigt“, freut sich der baupolitische Sprecher Ulf Wilhelm. Insbesondere in Reinickendorf-Ost sind bereits erste Modernisierungstendenzen in Erwartung der Flughafenschließung festzustellen. Die Ausweisung eines Milieuschutzgebietes kann zu einer Begrenzung von Modernisierungen hinsichtlich des Umfanges führen und ist ein geeignetes Instrument, aus städtebaurechtlichen Gründen die Verdrängung von Bewohnern einzuschränken. Eine Verdrängung führt in der Regel in anderen Quartieren zu einer Überforderung der sozialen Infrastruktur und ist für den Bezirk und die Bewohner nicht tragbar.
Bezirksamt ohne Plan – BVV am Zug
Leider war das Bezirksamt nicht in der Lage, mitzuteilen, wie das weitere Vorgehen aussieht. „Hier ist offenbar wieder einmal die BVV aufgefordert, dem Bezirksamt den richtigen Weg aufzuzeigen“, so Fraktionsvorsitzender Gilbert Collé.
Das Grobscreening-Gutachten hat gezielt Gebiete in Reinickendorf ermittelt, in denen Aufwertungspotential, Aufwertungsdruck und Verdrängungspotential vorhanden sind oder bald zu erwarten sind. Daraus lassen sich Handlungsnotwendigkeiten zum Schutz der Anwohner erkennen. So enthält das Grobscreening üblicherweise eine Aussage zu den untersuchten Planungsräumen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutz) gegeben sind.