Das Bezirksamt wird ersucht, die Situation auf dem Bürgersteig vor der Ruppiner Chaussee 289 so zu gestalten, dass die Fußgänger nicht durch wendende oder auf den Bürgersteig auffahrende Kraftfahrzeuge gefährdet werden.
Das Bezirksamt wird ersucht, die Situation auf dem Bürgersteig vor der Ruppiner Chaussee 289 so zu gestalten, dass die Fußgänger nicht durch wendende oder auf den Bürgersteig auffahrende Kraftfahrzeuge gefährdet werden.