Änderungsantrag zu Drs. 0178/XX
Die BVV möge beschließen:
Der Antrag Drs. 0178/XX wird durch folgende Fassung ersetzt:
„§ 34 a
Beratung von Vorlagen zur Kenntnisnahme
1. Für jede Fraktion kann je eine Bezirksverordnete / ein Bezirksverordneter zu einer (nicht im Konsens zur Kenntnis genommenen bzw. überwiesenen) Vorlage zur Kenntnisnahme, die auf der Tagesordnung steht, im Rahmen einer Stellungnahme eine Frage an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.
2. Wird die Frage nicht in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet, so soll auf Antrag des Bezirksamtes eine einmalige Vertagung zugelassen werden.“