Antrag: Ergänzung der Geschäftsordnung – Abgabe einer Erklärung

Die Geschäftsordnung soll wie folgt ergänzt werden:

§38a Abgabe einer Erklärung zur Abstimmung

(1) Nach Schluss der Aussprache kann jedes Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, abgeben. Der Vorsteher/ Die Vorsteherin erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.

(2) Jedes Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung kann vor der Abstimmung erklären, dass es nicht an der Abstimmung teilnehme.

Käber, Koch und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion

Änderungsantrag zu Drs. 0178/XX

Änderungsantrag zu Drs. 0178/XX

Die BVV möge beschließen:

Der Antrag Drs. 0178/XX wird durch folgende Fassung ersetzt:

㤠34 a

Beratung von Vorlagen zur Kenntnisnahme

1. Für jede Fraktion kann je eine Bezirksverordnete / ein Bezirksverordneter zu einer (nicht im Konsens zur Kenntnis genommenen bzw. überwiesenen) Vorlage zur Kenntnisnahme, die auf der Tagesordnung steht, im Rahmen einer Stellungnahme eine Frage an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

2. Wird die Frage nicht in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet, so soll auf Antrag des Bezirksamtes eine einmalige Vertagung zugelassen werden.“

Ersuchen: Frühzeitige Information über Besuchergruppen aus Partnerstädten

Das Bezirksamt wird ersucht, die BVV über die Bezirksverordnetenvorsteherin / den Bezirksverordnetenvorsteher sowie die BVV-Partnerschaftsbeauftragte / den BVV-Partnerschaftsbeauftragten über alle Besuche von Besuchsgruppen aus den Partnerstädten des Bezirks, die dem Bezirksamt bekannt gemacht werden, frühzeitig zu informieren und zu möglichen Veranstaltungen einzuladen. (mehr …)