Dem Haushaltsausschuss ist in einer Sondersitzung Einblick in die Akten gem. § 20 III Satz 1 GO-BVV in folgenden Angelegenheiten zu geben:
- Kommunikation der Abteilung Schule, Bildung und Kultur
- mit anderen Abteilungen hinsichtlich der Peter-Witte-Schule im Jahr 2012
- mit der Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
- mit der Schulleitung, den schulischen Gremien und anderen schulischen Akteuren der Peter-Witte-Schule
- Beauftragung der beiden Gutachten und BA-interne Beratung zwischen / in den Abteilungen über die Gutachten
- Begehungen der Peter-Witte-Schule im Zuge des baulichen und organisatorischen Brandschutzes in den vergangenen sieben Jahren.
Die Akteneinsicht soll in öffentlicher Sitzung stattfinden -soweit dies statthaft ist-, damit den Eltern und weiteren schulischen Beteiligten der Peter-Witte-Schule die Möglichkeit eingeräumt wird, an diesen Beratungen als Zuhörer / Zuhörerinnen direkt beteiligt zu sein.
Ulf Wilhelm, Aleksander Dzembritzki und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion