Große Anfrage: Mieterberatung in Reinickendorf

1. Oktober 2019

  1. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt wurde der zuständige Mitarbeiter im Amt für Bürgerdienste auf die vom Heimatverein Reinickendorf angebotene Dienstleistung der Mieterberatung aufmerksam?
  2. Welche weiteren Quellen haben die Mitarbeiter im Amt für Bürgerdienste bei der Suche nach Anbietern von Mieterberatung in Berlin genutzt?
  3. Wie war das Ergebnis der Recherchen?
  4. Wann und durch wen wurde entschieden, die Ausschreibung auf drei Anbieter zu beschränken?
  5. Wann gelangte das ausschreibende Dezernat zu der Erkenntnis, dass von den drei angeschriebenen potentiellen Anbietern von Mieterberatungenfür Reinickendorf, zwei Anbieter kein Angebot abgeben werden?
  6. Wann und durch wen wurde entschieden, den Text der zweiten Ausschreibung so zu modifizieren, dass sich im veränderten Ausschreibungstext große inhaltliche Übereinstimmungen mit dem vom Heimatverein in der ersten Ausschreibungsrunde abgegebenen Angebot ergaben?
  7. Wodurch wird sichergestellt, dass die für die Mieterberatung bereitgestellten Ressourcen ausschließlich dem dafür vorgesehenen Zweck dienen? Wie wird die Zweckbindung durch das Bezirksamt Reinickendorf gesichert?
  8. Ist es für das Bezirksamt angemessen, dass derzeit mehr als die Hälfte der bereitgestellten Ressourcen für sogenannten Overhead, also Verwaltungskosten, verplant und verausgabt werden?
  9. Wie wurde in den Ausschreibungen sichergestellt, dass alle Hauptzielgruppen der Mieterberatung über das Angebot hinreichend informiert werden? Wie wird diese Zielerreichung überprüft?
  10. Wie bewertet das Bezirksamt das Angebot einer Mieterberatung durch einen Verein, dessen Satzung zum damaligen Zeitpunkt eine Mieterberatung gar nicht erfasste?