Die Geschäftsordnung soll wie folgt ergänzt werden:
§38a Abgabe einer Erklärung zur Abstimmung
(1) Nach Schluss der Aussprache kann jedes Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, abgeben. Der Vorsteher/ Die Vorsteherin erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.
(2) Jedes Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung kann vor der Abstimmung erklären, dass es nicht an der Abstimmung teilnehme.
Käber, Koch und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion