Das Bezirksamt wird ersucht, alle vorhandenen derzeit rechtlich als Privatstraßen eingestuften Straßen in der Cité Guynemer öffentlich-rechtlich nach Berliner Straßengesetz zu widmen, sofern die Eigentümer der Straßen einer Übertragung der Straßen an das Land Berlin zustimmen.
Begründung: Das Leitungsnetz der Cite Guynemer verläuft derzeit nicht wie in Deutschland üblich im Verlauf der Straßen. Die Leitungen befinden sich auf den privaten Anliegergrundstücken und sind derzeit nur teilweise mit Dienstbarkeiten (Leitungsrecht) im Grundbuch geregelt. Um perspektivisch den Berliner Wasserbetrieben eine Übernahme der Haupt- und Verteilleitungen mit ggf. Verlegung in den dann öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen, ist die öffentlich-rechtliche Widmung eine Voraussetzung.