Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Zeigen von Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit im Land Berlin durch Erlass, analog zum Land Bremen, verboten wird.
Reichskriegsflaggen im Sinne des Erlasses sollen sein:
- die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921
- die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933
- die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
- die Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935, wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht