Große Anfrage: Umgang des Reinickendorfer Bezirksamts mit öffentlichen Geldern

15. April 2021

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

1. Wer ist im Bezirksamt Reinickendorf für die Einhaltung der
Haushaltsregeln zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der
Verwendung von Haushaltsmitteln letztverantwortlich?

2. Wie wird der Ressourceneinsatz und die Abrechnung der Haushaltsmittel
bei Fremdvergabe einer Dienstleistung an Drittanbieter bzw.
Zuwendungsempfänger überwacht?

3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben in den Jahren 2018, 2019 und
2020 eine sogenannte „Erstberatung zu Mietenfragen“ durch das Bezirksamt
oder von ihm finanzierte Dritte erhalten?

4. Welche Beträge sind in den Jahren 2018, 2019 und 2020 für
Mieterberatung durch das Bezirksamt insgesamt verausgabt worden?

5. Wie hoch waren die Kosten pro Erstberatung in den Jahren 2018, 2019
und 2020, wenn man alle verausgabten Mittel auf die Anzahl der
getätigten Erstberatungen umlegt?

6. Wie bewertet der für Finanzen politisch verantwortliche
Reinickendorfer Bezirksbürgermeister die Aussage des Bezirksstadtrats
Maack in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste,
Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vom 19.03.2021, dass ein
Verhältnis von ca. 33% Produktkosten (Beratung) und 66 % Nebenkosten
(Ablauforganisation und Werbung) im Jahr 2020 eine angemessene und effiziente
Aufteilung von öffentlichen Mitteln darstelle? Ist das ein
wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit öffentlichen Geldern im Sinne
der geltenden Haushaltsgrundsätze?

7. Welches Verhältnis von sogenannten „Gemeinkosten“ (Overheadkosten) zu Produktkosten (z.B. Mieterberatung) stellen für das Bezirksamt ein angemessenes Verhältnis dar?

In welcher Höhe werden Gemein- und Produktkosten bei extern vergebenen Dienstleistungen im Vergleich mit anderen Angeboten des Bezirksamtes Reinickendorf berechnet?

8. Welche politische und wirtschaftliche Perspektive sieht das
Bezirksamt bei den vorliegenden Zahlen für den derzeit zu erstellenden
Doppelhaushalt 2022/23, Ansätze zur „Beratung in Mietenfragen“ in
bisheriger Höhe in den Haushaltsplanentwurf einzustellen?