Mobilitätshubs in Reinickendorf

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen (BVG, Wohnungsbaugesellschaften usw.) dafür einzusetzen, dass im Märkischen Viertel, in Tegel und in Reinickendorf, vorzugsweise in der Nähe zu Schnellbahnhöfen, analog wie am U-Bahnhof Prinzenstraße, Mobilitätshubs (JELBI-Stationen) auf bestehenden Flächen eingerichtet werden. Vorzugsweise sind hierfür vorhandene befestigte Flächen zu nutzen.

Band der Geschichte auf dem Gelände der UTR

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei Senat und Tegel Projekt GmbH dafür einzusetzen, dass auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR) und in öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie z.B. dem Bereich der heutigen Haupthalle, an die bisherige Nutzung als Flughafen Tegel mit Illustrationen, Texten, historischen Bildern und, soweit möglich, Nutzungsgegenständen des TXL erinnert wird. Auch sollen markante Bereiche, welche zurückgebaut werden, wie z.B. die Unterführung des südlichen Taxiways, dokumentiert werden. Ein Pfad mit Tafeln über das Gelände soll einen Rundkurs als historische Wanderung ermöglichen.

Strandbad Tegel barrierefrei und behindertengerecht gestalten

Dem Bezirksamt wird empfohlen, Gespräche mit dem neuen Betreiber des Strandbad Tegels (Strandbad Tegel gGmbH) mit dem Ziel zu suchen, dass das Strandbad Tegel barrierefrei und behindertengerecht gestaltet wird. Die Standards der DIN 18 040 – 1 sind anzustreben, ergänzt durch die Besonderheiten von Strandbädern, also Sand und flaches Wasser.

 

Begründung:

Mit dem Konzept des neuen Betreibers, in dem die Gemeinnützigkeit im Vordergrund stehen soll, vor allem die besondere Berücksichtigung von Menschen, die einen schweren Zugang zur sozialen Teilhabe haben, besteht die große Chance, das erste inklusive Strandbad in Reinickendorf zu schaffen. Das wäre nicht nur ein Gewinn für Reinickendorf, sondern für ganz Berlin.

Ein gelungenes Beispiel für ein inklusives Strandbad ist das Strandbad Bötzsee vor den Toren Berlins (Petershagen/Eggersdorf).

Sicherheit tut not! Schutzmaßnahmen seit März 2020 gegen die Pandemie überprüfen

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

1. Welche Maßnahmen hat das Ordnungsamt seit März 2020 ergriffen, um die Einhaltung der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in Reinickendorf durchzusetzen?
2. Wie viele Personen mussten auf Einhaltung der Vorschriften hingewiesen werden?
3. Gab es Ordnungswidrigkeiten, die geahndet werden mussten?
4. Wie viele Gaststätten wurden auf die Einhaltung der Auflagen überprüft, und wie wurde die Anwesenheitsdokumentation geprüft?
5. Gab es bei Gaststätten Verstöße, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden mussten?

6. Wie wurden die Aktionen 2-5 dokumentiert?

7. Wie viele Verkaufsstellen im Handel wurden auf die Einhaltung der Auflagen überprüft?

8. Wie viele Prostitutionsstätten wurden wie oft auf die Einhaltung der Auflagen überprüft und wie gewährleistet das Ordnungsamt dauerhaft die Richtigkeit der Anwesenheitsdokumentation?
9. Welche behördeninterne Prioritätensetzung hat der zuständige Bezirksstadtrat Maack für die Einsätze des Ordnungsamtes bei den Kontrollen im Bezirk Reinickendorf seit März 2020 vorgenommen?

10. Wie bereitet sich das Bezirksamt bei der Überprüfung der Schutzmaßnahmen auf die Wintersaison vor?

11. Welchen Anteil haben die drei wichtigsten Kontrollschwerpunkte am Gesamtkontrollvolumen des Ordnungsamts Reinickendorf?