Ersuchen: Übernahme der Unterhaltung der zukünftigen Hochwasserschutzanlage im Bereich ehemaliger Mäckeritzgraben durch den Bezirk

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Pflege des neuen Transportkanals im Mäckeritzgraben, dem Bereich des zukünftigen Retensionsgrabens und dem Pumpwerk in den Hohenzollernkanal die jährliche Unterhaltung und Wartung zu übernehmen. Eine Beauftragung für die Umsetzung der Arbeiten durch die BWB AöR ist durch Verwaltungsvereinbarung anzustreben.

Begründung: Die zu errichtende Hochwasserschutzanlage (öffentlicher Bereich) liegt im ehemaligen Mäckeritzgraben. Dieser ist in den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts durch den Senat aufgegeben und die Fläche an den Bezirk übertragen worden. Mittels SIWANA-Mitteln wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr eine Hochwasserschutzanlage errichtet, um die in Berlin relativ einmalige Situation einer Siedlung in wasserundurchlässiger Senke bei Starkregenereignissen zu lösen und damit keine Gefahr für die Bewohnerinnen und Bewohner durch Überflutung mehr besteht. Des Weiteren wird eine funktionierende Lösung auch als Grundlage für eine sichere Erschließung im Sinne eines Bebauungsplanes benötigt. Die Weitergabe der Umsetzung durch die BWB AöR bietet sich an, da voraussichtlich die BWB AöR im Auftrag der Senatsverwaltung das Bauwerk errichten werden. Der Bezirk würde dann die Unterhaltungs- und Betriebskosten tragen vergleichbar wie bei den Berliner Zierbrunnen.

Aufstellung größerer Abfallbehälter in Frohnau am Ludolfinger Platz

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) größere Abfallbehälter der Kategorie „Bubbles“ zu bestellen, die am Ludolfinger Platz aufgestellt werden sollen.

Begründung: Es ist ein Zeichen lebendiger Zivilgesellschaft, wenn noch nachts ein geselliges Beisammensein vor allem Jugendlicher an öffentlichen Plätzen möglich ist. Eine Problematik entsteht jedoch, wenn dabei anfallender Müll nicht entsorgt wird. Diese Hinterlassenschaften am Ludolfinger Platz stellen ein Ärgernis für viele Frohnauer Bürgerinnen und Bürger dar, wie in Online-Foren festzustellen ist. Selbst wenn bei einigen der Vorsatz zu erkennen ist, den Müll zu entsorgen, reichen doch die Kapazitäten der bereits vorhandenen Abfallbehälter der BSR vor Ort nicht aus. Sich darunter ansammelnde Müllberge bieten ebenfalls keinen schönen Anblick. Die BSR hat an ähnlichen Schwerpunkten nächtlicher Partytreffs bereits begonnen, größere Abfallbehälter, sogenannte Bubbles, aufzustellen. Nach Auskunft der BSR wäre die Aufstellung einer solchen Kugel auch am Ludolfinger Platz denkbar. Die Bubbles überzeugen nicht nur hinsichtlich ihres Fassungsvermögens von 350 Litern, sondern auch durch ihr schlichtes Edelstahl-Design. Die Lösung des herumliegenden Müllproblems würde zudem die BSR-Mitarbeiter entlasten, die bislang die Hinterlassenschaften einsammeln müssen.

Ersuchen per Dringlichkeit: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Heinsestraße

Das Bezirksamt wird ersucht, die Heinsestraße gemäß § 45 (1) StVO als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auszuweisen und durch entsprechende Beschilderung (VZ 274.1 und 274.2) die Geschwindigkeit auf Tempo 20 zu reduzieren. Gleichzeitig ist die Oberflächengestaltung der Heinsestraße so zu verbessern, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn abgewickelt werden kann. Weitere Maßnahmen zur Gestaltung der Heinsestraße sind mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit den Geschäftsleuten und der Feuerwehr gemeinsam zu entwickeln.

Begründung: Entsprechend dem Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes für Reinickendorf ist die Heinsestraße traditioneller Einzelhandelsschwerpunkt und Identifikationsort und zentrenhierarchisch als Ortsteilzentrum eingestuft. Sie dient hauptsächlich der Nahversorgung der umliegenden Wohngebiete und hat damit ein hohes Fußgängeraufkommen. Gleichzeitig wird sie mit gebietsfremdem Durchgangsverkehr belastet. Das Zufußgehen und das Radfahren finden in erster Linie auf den vorhandenen Gehwegen statt, was zu einer Vielzahl von Konflikten führt. Diese Situation wird noch verschärft durch den enormen Parkdruck in den Hauptverkehrszeiten und die Verknüpfung mit der S-Bahn.

In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen gemäß § 45 Abs. 1d StVO ist geregelt, dass in „städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion“ Zonen-Geschwindigkeitsregelung von weniger als 30 km/h angeordnet werden können.

Mit der vorgeschlagenen Zonengeschwindigkeit von Tempo 20 km/h bei einer gleichzeitigen Erneuerung des Fahrbahnbelags wird die gemeinsame Nutzung von Rad und PKW auf der Fahrbahn ermöglicht, die Aufenthalts- und Einkaufsfunktion verbessert sowie die Erreichbarkeit von Geschäften und Restaurants mit dem Kfz weiter ermöglicht.

Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche stellen ein geeignetes Mittel zur kurzfristigen Verbesserung der Verkehrssituation und –beruhigung in sensiblen Straßenabschnitten ohne kostenintensive Umbaumaßnahmen dar.

Durch weitere Maßnahmen, wie z.B. Aufpflasterungen, Möblierung und Beleuchtung sowie Neuordnung des ruhenden Verkehrs können die Sicherheit und Attraktivität zusätzlich gesteigert werden.

Ersuchen per Dringlichkeit: Regengärten in Reinickendorf

Das Bezirksamt wird ersucht, bei künftigen baulichen Maßnahmen im öffentlichen Raum (Sanierung, Umbau, Neubau von Straßen und Plätzen) mit Pflanzen, Sträuchern und Bäumen bepflanzte Regengärten (bepflanzte Versickerungsmulden) als unterstützendes Element für die Entwässerung vorzusehen. Hierbei ist zum Beispiel an künftige Straßenbaumaßnahmen in der Cité Guynemer, der Cité Foch oder auch im Rahmen des Wohnungsbaus auf dem TetraPak-Gelände zu denken.

Begründung: Hitzeperioden und Starkregenereignisse nehmen zu. Diese erfordern einen klimaresilienten öffentlichen Raum, der durch entsprechende Gestaltung die Verdunstungsrate erhöht und damit für Abkühlung sorgt. Auf der anderen Seite gelangt weniger Regenwasser ungenutzt in die Kanalisation. Hierfür kann die konsequente Berücksichtigung von Regengärten im Rahmen von künftigen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum einen wichtigen Beitrag leisten.