von Fraktionsbüro | 21.03.2018 | Alexander Ewers, Drucksachen, Ersuchen, Marco Käber
Das Bezirksamt wird ersucht, den öffentlichen Platz vor der Grundschule in den Rollbergen im Ortsteil Waidmannslust zu benennen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Institutionen vor Ort sollen dabei in einem transparenten Prozess der Namensfindung aktiv beteiligt werden.
Käber, Ewers und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion
von Fraktionsbüro | 21.03.2018 | Drucksachen, Ersuchen, Jutta Küster, Marco Käber
Das Bezirksamt wird ersucht, Straßen- und Verkehrsschilder im Bezirk zu reinigen bzw. zu reparieren, so dass vor allem die Straßennamen wieder zu lesen sind (z.B. Kiefheider Weg, Falkentaler Steig usw.).
Käber, Küster und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion
von Fraktionsbüro | 21.03.2018 | Alexander Ewers, Drucksachen, Ersuchen, Jugendhilfe, Marco Käber
Das Bezirksamt wird ersucht, den öffentlichen Spielplatz in der Amendestraße 24 in Hinblick auf die regelmäßigen Verschmutzungen so abzusichern, dass Hunde ferngehalten werden.
Käber, Ewers und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion
von Fraktionsbüro | 21.03.2018 | Drucksachen, Große Anfrage, Marco Käber, Schule, Stefan Valentin
1. Wie sind die Anmeldezahlen beim Erstwunsch für die siebten Klassen an den Reinickendorfer Oberschulen?
2. Wie verhalten sich die Anmeldezahlen zu den jeweiligen Kapazitäten an den Schulen?
3. Wie geht das Bezirksamt mit den Übernachfragen nach bestimmten Schulen um?
4. Wie bewertet das Bezirksamt die Nachfragesituation bezogen auf den aktuellen Schulentwicklungsplan, und welche Schlussfolgerungen zieht es daraus?
Käber, Valentin und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion
von Fraktionsbüro | 21.03.2018 | Antrag, Drucksachen, Geschäftsordnung, Marco Käber, Thorsten Koch
Änderungsantrag zu Drs. 0178/XX
Die BVV möge beschließen:
Der Antrag Drs. 0178/XX wird durch folgende Fassung ersetzt:
„§ 34 a
Beratung von Vorlagen zur Kenntnisnahme
1. Für jede Fraktion kann je eine Bezirksverordnete / ein Bezirksverordneter zu einer (nicht im Konsens zur Kenntnis genommenen bzw. überwiesenen) Vorlage zur Kenntnisnahme, die auf der Tagesordnung steht, im Rahmen einer Stellungnahme eine Frage an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.
2. Wird die Frage nicht in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet, so soll auf Antrag des Bezirksamtes eine einmalige Vertagung zugelassen werden.“