Ersuchen: Heidekrautbahn – Bahnübergangzuwegung auf Reinickendorfer Seite beim CVJM-Jugendheim im MV sicherstellen

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem Bezirk Pankow beim CVJM-Jugendheim im Märkischen Viertel, Höhe Bahnkilometer 1,704, die öffentliche Widmung einer Zuwegung bahnlinks vom Berliner Mauerweg (ehemaliger westlicher Zollweg) bis zur Bezirksgrenze vorzunehmen und auszubauen.

Begründung: Die Querung am CVJM-Jugendheim stellt eine historische Wegebeziehung zum Ortsteil Wilhelmsruh am Friedhof Wilhelmsruh dar, welche wichtig für die nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen dem Märkischen Viertel und dem Pankower Ortsteil Wilhelmsruh ist. Seitens der NEB besteht die Bereitschaft diese Fuß- und Radfahrerquerung herzustellen, sofern der Bezirk Pankow bzw. das Land Berlin den Bahnübergang (weil in Pankow gelegen) finanziert. Die Finanzierungsvereinbarung ist derzeit in Abstimmung. Da es sich lediglich um wenige Meter vom Berliner Mauerweg bis zur Bezirksgrenze handelt (verläuft unmittelbar vor dem Bahndamm der NEB und somit der Bezirksgrenze), können die künftigen Unterhaltungskosten für den Bezirk Reinickendorf vernachlässigt werden.

Ersuchen: Verkehrsuntersuchung für den Bereich Lübars und Teile von Waidmannslust

Das Bezirksamt wird ersucht, rechtzeitig vor der geplanten Reaktivierung des Alten Bernauer Heerweges (1. und 2. Bauabschnitt), eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen und diese mit den zuständigen Stellen im Bezirksamt Pankow und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abzustimmen.Aufgabenstellung der Untersuchung ist das Berechnen von künftigen Verkehrsbeziehungen sowie der künftigen Be- und Entlastungen der vorhandenen und geplanten Wohngebiete. Weiter sind die Konsequenzen des vorgesehenen Straßenneu- und -ausbaus hinsichtlich Lärm, Luftschadstoffen sowie Eingriffen in Natur, Landschaft und Erholung aufzuzeigen. Die Ergebnisse der Untersuchung sind mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.

Antrag per Dringlichkeit: Außergewöhnliche Notlage im November 2020

Der Ältestenrat empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 11. November 2020, die außergewöhnliche Notlage nach § 31b Absatz 4 der Geschäftsordnung unter folgender Bedingung zu beschließen. Diese Notlage ist vorerst bis zum 31. Dezember 2020 zeitlich befristet

Der Geschäftsordnungsausschuss wird beauftragt, zeitnah Reglungen zu erarbeiten, die eine solche Befristung ermöglichen.

Ebenso wird der Geschäftsordnungsausschuss beauftragt, verbindliche Regularien für die Abstimmungen bei telemedialen Sitzungen der der Bezirksverordnetenversammlung zu erarbeiten.