Empfehlung: Alle Straßen in der Cité Guynemer öffentlich-rechtlich widmen

Das Bezirksamt wird ersucht, alle vorhandenen derzeit rechtlich als Privatstraßen eingestuften Straßen in der Cité Guynemer öffentlich-rechtlich nach Berliner Straßengesetz zu widmen, sofern die Eigentümer der Straßen einer Übertragung der Straßen an das Land Berlin zustimmen.

Begründung: Das Leitungsnetz der Cite Guynemer verläuft derzeit nicht wie in Deutschland üblich im Verlauf der Straßen. Die Leitungen befinden sich auf den privaten Anliegergrundstücken und sind derzeit nur teilweise mit Dienstbarkeiten (Leitungsrecht) im Grundbuch geregelt. Um perspektivisch den Berliner Wasserbetrieben eine Übernahme der Haupt- und Verteilleitungen mit ggf. Verlegung in den dann öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen, ist die öffentlich-rechtliche Widmung eine Voraussetzung.

Empfehlung: Datenbank für barrierefreie Wohnungen

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,dass eine Datenbank mit behindertengerechten Wohnungen nach DIN 18040 mit den Merkmalen rollstuhlfahrergerecht und sehbehindertengerecht berlinweit aufgebaut wird.In einem ersten Schritt sollen hier die entsprechenden Wohnungen der städtischen Gesellschaften enthalten sein.In einem weiteren Schritt auch Wohnungen relevanter privater Wohnungsbauunternehmen (private Gesellschaften und Genossenschaften). Die Datenbank soll wünschenswerterweise über www.berlin.de erreicht werden können.

Ersuchen: Ökologische Ziele festlegen

Das Bezirksamt wird ersucht, für den Ortsteil Reinickendorf (oder Teile davon) einen BFF-Landschaftsplan aufzustellen, um ökologische Ziele und damit Mindeststandards für die Grünausstattung festzulegen.

Begründung: Der Ortsteil Reinickendorf weist zum Teil einen hohen Versiegelungsgrad auf. Dies führt zu einer unzureichenden Anreicherung des Grundwassers, mangelnder Luftfeuchte und Überwärmung.
Mit dem Biotopflächenfaktor (BFF) wurde in den 90er Jahren ein Instrument entwickelt, um Mindeststandards für die Grünausstattung auf allen Bauflächen festzulegen. Auf dieser Grundlage können bei Baugenehmigungen auch Auflagen zu Entsiegelungen und Pflanzbindungen gemacht und damit die kleinklimatische Situation auf den betroffenen Grundstücken deutlich verbessert werden.