Ersuchen: Verkehrsuntersuchung für den Bereich Lübars und Teile von Waidmannslust

Das Bezirksamt wird ersucht, rechtzeitig vor der geplanten Reaktivierung des Alten Bernauer Heerweges (1. und 2. Bauabschnitt), eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen und diese mit den zuständigen Stellen im Bezirksamt Pankow und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abzustimmen.Aufgabenstellung der Untersuchung ist das Berechnen von künftigen Verkehrsbeziehungen sowie der künftigen Be- und Entlastungen der vorhandenen und geplanten Wohngebiete. Weiter sind die Konsequenzen des vorgesehenen Straßenneu- und -ausbaus hinsichtlich Lärm, Luftschadstoffen sowie Eingriffen in Natur, Landschaft und Erholung aufzuzeigen. Die Ergebnisse der Untersuchung sind mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.

Antrag per Dringlichkeit: Außergewöhnliche Notlage im November 2020

Der Ältestenrat empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung am 11. November 2020, die außergewöhnliche Notlage nach § 31b Absatz 4 der Geschäftsordnung unter folgender Bedingung zu beschließen. Diese Notlage ist vorerst bis zum 31. Dezember 2020 zeitlich befristet

Der Geschäftsordnungsausschuss wird beauftragt, zeitnah Reglungen zu erarbeiten, die eine solche Befristung ermöglichen.

Ebenso wird der Geschäftsordnungsausschuss beauftragt, verbindliche Regularien für die Abstimmungen bei telemedialen Sitzungen der der Bezirksverordnetenversammlung zu erarbeiten.

Ersuchen: Nutzungskonzept für den Flughafensee

Das Bezirksamt wird ersucht, mit allen zuständigen Stellen ein Nutzungskonzept für den Flughafensee zu erarbeiten, welches

  • die Belange der Bewohner der Siedlung Waldidyll (zwischen Bernauer Straße und Jungfernheide) berücksichtigt und sie insbesondere vor Lärmbelästigungen, Verschmutzungen und parkenden Fahrzeugen durch Besucher des Flughafensees schützt und gleichzeitig den Freizeitwert des Geländes erhöht,
  • den Zustrom der Benutzer der Badestelle am See über die Seidelstraße kanalisiert und dort für ausreichende Parkmöglichkeiten sorgt,
  • das Verbot für Lagerfeuer und lautstarke Musikdarbietungen durch bessere Beschilderung ausdrücklich betont und in ausreichender Weise durchsetzt,
  • das widerrechtliche Parken auf den zuführenden Waldwegen unterbindet,
  • die naturschutzrechtlichen Belange der öffentlich nicht zugänglichen Bereiche am See wirksam schützt,
  • die sanitären Anlagen an der Badestelle verbessert, um Verschmutzungen im Wald und damit auch für das Grundwasser verhindert
  • und eine Einhaltung der Vorschriften durch regelmäßige Kontrollen in den Sommermonaten gewährleistet.