Antrag: Ergänzung der Geschäftsordnung – Abgabe einer Erklärung

Die Geschäftsordnung soll wie folgt ergänzt werden:

§38a Abgabe einer Erklärung zur Abstimmung

(1) Nach Schluss der Aussprache kann jedes Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, abgeben. Der Vorsteher/ Die Vorsteherin erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.

(2) Jedes Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung kann vor der Abstimmung erklären, dass es nicht an der Abstimmung teilnehme.

Käber, Koch und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion

Große Anfrage: Anmeldezahlen für das neue Schuljahr

1. Wie sind die Anmeldezahlen beim Erstwunsch für die siebten Klassen an den Reinickendorfer Oberschulen?

2. Wie verhalten sich die Anmeldezahlen zu den jeweiligen Kapazitäten an den Schulen?

3. Wie geht das Bezirksamt mit den Übernachfragen nach bestimmten Schulen um?

4. Wie bewertet das Bezirksamt die Nachfragesituation bezogen auf den aktuellen Schulentwicklungsplan, und welche Schlussfolgerungen zieht es daraus?

Käber, Valentin und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion

Änderungsantrag zu Drs. 0178/XX

Änderungsantrag zu Drs. 0178/XX

Die BVV möge beschließen:

Der Antrag Drs. 0178/XX wird durch folgende Fassung ersetzt:

„§ 34 a

Beratung von Vorlagen zur Kenntnisnahme

1. Für jede Fraktion kann je eine Bezirksverordnete / ein Bezirksverordneter zu einer (nicht im Konsens zur Kenntnis genommenen bzw. überwiesenen) Vorlage zur Kenntnisnahme, die auf der Tagesordnung steht, im Rahmen einer Stellungnahme eine Frage an das Bezirksamt richten. Die Nachfragen beantwortet das Bezirksamt mündlich. Fragen zu Gegenständen, die an anderer Stelle auf der Tagesordnung stehen oder deren Dringlichkeit widersprochen wurde, sind nicht zulässig.

2. Wird die Frage nicht in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet, so soll auf Antrag des Bezirksamtes eine einmalige Vertagung zugelassen werden.“

Dringliche Große Anfrage: Fortführung des Projektmittelfonds Schule

1. Welchen Beitrag wird das Bezirksamt leisten, um den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung umzusetzen, auch weiterhin Gelder an Schulen durch einen Projektmittelfonds Schule zur Verfügung zu stellen?

2. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass es möglich sein muss, dieses auch schon in der letzten Wahlperiode erfolgreich durchgeführte Projekt weiterhin in gewohnter Art und Weise zu unterstützen?

3. Wie kommt das Bezirksamt zu seiner Einschätzung des Personaleinsatzes für den Projektmittelfonds Schule?

4. Warum wurde vom Bezirksamt vorgeschlagen, für die Ausschreibung des Projektmittelfonds Schule, entgegen der Verfahrensweise in den Vorjahren, ein Thema oder Motto vorzuschlagen, obwohl es nahe liegt, dass dadurch die Anzahl der Bewerbungen weiter eingegrenzt werden dürfte?

Käber, Valentin, Koch und die weiteren Mitglieder der SPD-Fraktion