Antrag: Verlängerung der Tätigkeit des temporären Ausschusses „BVV-Sondermittel“

Die BVV wolle beschließen:

Die Arbeitszeit des temporären Ausschusses „BVV-Sondermittel“ wird bis zum 30.09.2018 verlängert, um den Arbeitsauftrag des Ausschusses erfüllen zu können.

Begründung:

Wir greifen mit diesem Verfahrensvorschlag die Praxis aus der vergangenen Legislaturperiode auf, als der Arbeitszeitraum des temp. Ausschusses für transparente und moderne Öffentlichkeitsarbeit in dieser Weise von der BVV verlängert wurde, um die Beratung abzuschließen.

Käber, Koch und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion

Antrag: Ergänzung der Geschäftsordnung – Abgabe einer Erklärung

Die Geschäftsordnung soll wie folgt ergänzt werden:

§38a Abgabe einer Erklärung zur Abstimmung

(1) Nach Schluss der Aussprache kann jedes Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, abgeben. Der Vorsteher/ Die Vorsteherin erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.

(2) Jedes Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung kann vor der Abstimmung erklären, dass es nicht an der Abstimmung teilnehme.

Käber, Koch und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion

Empfehlung: Verstärkung der Buslinie 122

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden gegen die Überfüllung der Busse der Linie 122 zwischen Göschenplatz/Wittenau und Wilhelmsruher Damm in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Dabei sollte geprüft werden, ob die Taktzeiten angemessen sind, oder ob verstärkt andere Busmodelle eingesetzt werden können.

Käber, Budweg und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion

Empfehlung: Freistellung für Ehrenamtler in der Jugendarbeit

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass

eine verbindliche Freistellungsregelung für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Jugendarbeit nach §11 KJHG gesetzlich festgeschrieben wird. Hierzu ist eine Änderung des §10 AGKJHG notwendig.

Des Weiteren wird dem Bezirksamt empfohlen sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer bei unbezahlter Freistellung einen Verdienstausfall aus Landesmitteln erstattet.

Käber, Ewers und die übrigen Mitglieder der SPD-Fraktion