Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Deutschen Post AG dafür einzusetzen, dass der während der nun deutlich verlängerten Bauzeit abmontierte Briefkasten von dem Haupteingang des Paracelsusbades einen Ersatzstandort erhält, etwa auf der anderen Straßenseite oder in der Nähe auf öffentlich zugänglichem Straßenland.
Das Bezirksamt wird ersucht, den Fußweg, der in Wittenau von der Straßenecke Am Rathauspark/Eichborndamm zum Hintereingang des Friedhofes Thiloweg und bis zur Triftstraße führt, so wiederherzurichten, dass zukünftig vor allem in der nassen Jahreszeit die Bildung großer Pfützen, die den Weg dann unpassierbar machen, verhindert wird.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg dafür einzusetzen, dass die Fassade von deren Funktionshäuschen in der Grünanlage im Nordgraben gegenüber von Taldorfer Weg 16 gesäubert und ansprechender gestaltet wird.
Das Bezirksamt wird ersucht, mit allen zuständigen Stellen ein Nutzungskonzept für den Flughafensee zu erarbeiten, welches
die Belange der Bewohner der Siedlung Waldidyll (zwischen Bernauer Straße und Jungfernheide) berücksichtigt und sie insbesondere vor Lärmbelästigungen, Verschmutzungen und parkenden Fahrzeugen durch Besucher des Flughafensees schützt und gleichzeitig den Freizeitwert des Geländes erhöht,
den Zustrom der Benutzer der Badestelle am See über die Seidelstraße kanalisiert und dort für ausreichende Parkmöglichkeiten sorgt,
das Verbot für Lagerfeuer und lautstarke Musikdarbietungen durch bessere Beschilderung ausdrücklich betont und in ausreichender Weise durchsetzt,
das widerrechtliche Parken auf den zuführenden Waldwegen unterbindet,
die naturschutzrechtlichen Belange der öffentlich nicht zugänglichen Bereiche am See wirksam schützt,
die sanitären Anlagen an der Badestelle verbessert, um Verschmutzungen im Wald und damit auch für das Grundwasser verhindert
und eine Einhaltung der Vorschriften durch regelmäßige Kontrollen in den Sommermonaten gewährleistet.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Zeigen von Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit im Land Berlin durch Erlass, analog zum Land Bremen, verboten wird.
Reichskriegsflaggen im Sinne des Erlasses sollen sein:
die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921
die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933
die Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935
die Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs“ von 1933 bis 1935, wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht
1) Welche Leistungsmindestanforderungen für die Schulreinigung hält das Bezirksamt für Reinickendorfer für sinnvoll?
2) Wie kontrolliert das Bezirksamt die Einhaltung der vertraglichen Bedingungen bei den Reinigungsfirmen? Darunter zählt z. B. die Einhaltung des Mindestlohnes, Reinigungsleistungen vor Ort, Einhaltung der Grundsätze „Gute Arbeit“ und Ähnliches.
3) Wie beurteilt das Bezirksamt die Arbeitssituation der Reinigungskräfte, die bei den beauftragten Firmen angestellt sind? Sieht das Bezirksamt Verbesserungspotential, und wenn ja, wie kann das Bezirksamt die Verbesserung unterstützen?
4) Wird die DIN 77400 als Grundlage für die Ausschreibungen genommen? Wenn nein, welche speziellen Grundlagen wurden nicht übernommen und warum?
5) Wird an jeder Reinickendorfer Schule eine Tagesreinigung durchgeführt? Wenn nicht, wie stellt das Bezirksamt die Maßnahmen im Rahmen des Musterhygieneplanes Corona für die Berliner Schulen sicher?