Ersuchen: „Gärten des Grauens“ verhindern

Das Bezirksamt wird ersucht, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen und zu kontrollieren, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer keine Schotter- oder Kiesgärten anlegen, sondern entsprechend § 8 Abs. 1 der Bauordnung von Berlin die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke begrünen oder bepflanzen. Auch Grundstückszufahrten sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Begründung: Schotter- und Kiesgärten liegen im Trend, widersprechen aber bauordnungsrechtlichen Vorschriften, leisten keinen Beitrag zur Artenvielfalt und schaden sogar dem Mikroklima, indem sie sich aufheizen und die Wärme speichern. Das Gleiche gilt für opulente Zufahrten, die über das notwendige Maß hinausgehen.

Selbst kleine Grünflächen oder Vorgärten haben einen ökologischen Nutzen für das Klima und die Biodiversität. Deshalb ist bereits im Vorfeld von Baumaßnahmen, insbesondere in den Genehmigungsverfahren nach § 62 und § 63 BauO Bln, darüber zu informieren und ggf. nach Fertigstellung die Umsetzung zu kontrollieren.

Große Anfrage: Perspektiven für das KaBoN-Gelände

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

  1. Welche Chancen und Ziele verbindet der Bezirk mit der Entwicklung des KaBoN-Geländes?
  2. Wieviel Wohnungsbau auf dem KaBoN-Gelände hält das Bezirksamt für städtebaulich vertretbar?
  3. Wie bewertet der Bezirk die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit für rund 600 neue WE?
  4. Welche weiteren Nutzungen hält der Bezirk für wünschenswert und städtebaulich vertretbar?
  5. Welche Wohnfolgeeinrichtungen ergeben sich aus dem Wohnungsbauvorhaben?
  6. Wie sollen Nutzungen wie der Anstaltsfriedhof und die Hippotherapie rechtlich gesichert werden?
  7. Wie bewertet der Bezirk die Nahversorgungssituation? Wie soll diese ggf. verbessert werden?
  8. Wie erfolgt die verkehrliche Erschließung?
  9. Welche Maßnahmen sind geplant, damit eine städtebauliche Verflechtung mit der umgebenden Wohnbebauung und eine sozialräumliche Integration des KaBoN-Geländes und seiner Bewohner*innen mit der Nachbarschaft gelingen?
  10. Welche Maßnahmen sind geplant, um nach Beendigung von BENN das temporäre Zusammenleben von (zukünftigen) Bewohner*innen und Geflüchteten positiv zu begleiten

Ersuchen: Parkraummanagement für Alt-Tegel

Das Bezirksamt wird ersucht, nach dem Vorbild von Wien und München eine räumlich differenzierte und vertiefte Studie zur Parksituation im Bereich Alt-Tegel (zwischen Wilkestraße, Buddestraße, Veitstraße und Eisenhammerweg) als Grundlage für weitere Entscheidungen der BVV zu Maßnahmen des Parkraummanagements zu beauftragen:

In einer Bestandsanalyse sind gebietsbezogen die Anzahl der gemeldeten Pkw der Anwohnenden und die der Gewerbetreibenden zu bilanzieren. In einem zweiten Schritt ist die momentane „Nachfrage“ durch Anwohnende, Pkw-Pendler*innen und Gewerbetreibende sowie die tatsächlich zur Verfügung stehenden Parkplätze, die Parkraumauslastung und die Parkdauerverteilung (Tagesganglinien) zu erheben.

Aufbauend auf dieser Bestandsanalyse ist dann mit externer Unterstützung ein differenziertes Konzept für Maßnahmen eines lizensierten Parkraummanagements mit dem Ziel eines Vorrangs der Sicherung der Parkmöglichkeiten für die Anwohnenden und den notwendigen Wirtschaftsverkehr, der Reduzierung des Parksuchverkehrs und der Umsetzung des Luftreinhalte- und Lärmminderungsplans zu erarbeiten.

Dabei sind die Instrumente der Parkregelungen des Anwohnerparkens, des Mischparkens, des Kurzeitparkens, des Haltens und Parkens zum Be- und Entladen sowie der zeitlich begrenzten Lieferzonen zielgenaus und räumlich differenziert anzuwenden.